Zulassung · Ummeldung
Vollmacht für die Kfz-Zulassung
Wer ein Auto für jemand anderen zulassen oder ummelden will, braucht bei der Zulassungsstelle eine schriftliche Vollmacht des Halters. Bei der Online-Zulassung mit KfzPortal24 muss niemand für dich zum Amt – die Vollmacht für die Einreichung erstellen wir automatisch, du unterschreibst sie digital mit deinem Antrag.
Stand: Oktober 2026 · Anforderungen der Zulassungsstellen können im Detail abweichen.
Online-Zulassung
So läuft die Vollmacht bei KfzPortal24
Kein Formular, kein Ausdruck, niemand muss für dich zur Zulassungsstelle.
Schritt 1: Antrag online ausfüllen
Du gibst deine Daten selbst ein – vom Handy oder PC aus, ohne Termin.
Schritt 2: Vollmacht wird automatisch erstellt
Die Vollmacht, mit der wir deinen Antrag bei der Zulassungsstelle einreichen, erstellen wir aus deinen Angaben.
Schritt 3: Alles zusammen digital unterschreiben
Vollmacht, Antrag und SEPA-Lastschriftmandat unterschreibst du in einem Schritt digital. Ausdrucken oder jemanden schicken musst du nicht.
Auch das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erstellen wir automatisch – mehr zum SEPA-Mandat.
Vor Ort
Wann du bei der Zulassungsstelle eine Vollmacht brauchst
Zulassung und Ummeldung
Geht nicht der Halter selbst, sondern jemand anderes zur Zulassungsstelle, braucht diese Person eine schriftliche Vollmacht des Halters.
Abmeldung
Vor Ort genügen in der Regel Fahrzeugschein und Kennzeichen. Online abmelden geht ganz ohne Vollmacht.
Firmenfahrzeuge
Für ein Unternehmen handelt eine vertretungsberechtigte Person – mit Nachweisen wie Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug.
Was der Bevollmächtigte mitbringen muss
- Die schriftliche Vollmacht – oft auf dem Formular der jeweiligen Zulassungsstelle
- Den eigenen Personalausweis oder Reisepass
- Den Ausweis des Halters – je nach Zulassungsstelle als Kopie oder im Original
- Die Fahrzeugunterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- eVB-Nummer und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Was in die Vollmacht gehört
- Name und Anschrift des Halters (Vollmachtgeber)
- Name und Anschrift der Person, die zur Zulassungsstelle geht
- Das Fahrzeug, z. B. mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) oder Kennzeichen
- Den Vorgang: Zulassung, Ummeldung oder Wiederzulassung
- Ort, Datum und Unterschrift des Halters
Ein bundeseinheitliches Formular gibt es nicht, und viele Zulassungsstellen verlangen ihren eigenen Vordruck. Adresse und Kontakt deiner Behörde findest du in unserer Übersicht aller Zulassungsstellen.
Häufige Fragen
Fragen zur Vollmacht für die Zulassung
- Brauche ich eine Vollmacht, wenn ich mein Auto online zulasse?
- Nicht zusätzlich. Bei KfzPortal24 erstellen wir die Vollmacht, mit der wir deinen Antrag einreichen, automatisch. Du unterschreibst sie digital zusammen mit dem Zulassungsantrag.
- Wann brauche ich eine Vollmacht für die Zulassungsstelle?
- Immer dann, wenn nicht der Halter selbst zur Zulassungsstelle geht, sondern zum Beispiel ein Familienmitglied, ein Freund oder das Autohaus. Die Person braucht dann eine schriftliche Vollmacht des Halters.
- Brauche ich für die Abmeldung eine Vollmacht?
- Für die Abmeldung vor Ort genügen in der Regel der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und die Kennzeichen. Online bei KfzPortal24 brauchst du für die Abmeldung keine Vollmacht.
- Was muss in einer Vollmacht für die Kfz-Zulassung stehen?
- Name und Anschrift von Halter und Bevollmächtigtem, das Fahrzeug (zum Beispiel FIN oder Kennzeichen), der Vorgang und die Unterschrift des Halters mit Ort und Datum.
- Welche Ausweise braucht der Bevollmächtigte?
- Seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass und den Ausweis des Halters. Ob eine Kopie reicht oder das Original nötig ist, legt die jeweilige Zulassungsstelle fest.
- Gibt es ein offizielles Vollmacht-Formular?
- Ein bundeseinheitliches Formular gibt es nicht. Viele Zulassungsstellen haben eigene Vordrucke und verlangen diese auch – prüfe vorab auf der Website deiner Zulassungsstelle, welches Formular sie akzeptiert.
- Wie läuft die Zulassung eines Firmenfahrzeugs?
- Für ein Unternehmen handelt eine vertretungsberechtigte Person. Die Zulassungsstelle verlangt dafür zusätzliche Nachweise, zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug.