Kfz-Steuer · Zulassung

SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Ohne SEPA-Lastschriftmandat keine Zulassung: Die Kfz-Steuer wird vom Zoll per Lastschrift eingezogen, deshalb verlangt die Zulassungsstelle das Mandat bei jeder Zulassung oder Ummeldung. Bei der Online-Zulassung mit KfzPortal24 brauchst du dafür keinen Vordruck – wir erstellen das Mandat aus deiner IBAN, du unterschreibst es digital mit dem Antrag.

Stand: Oktober 2026 · Grundlage: § 13 KraftStG und Informationen des Zolls

Online-Zulassung

So läuft das SEPA-Mandat bei KfzPortal24

Du musst kein Formular suchen, ausfüllen oder mitbringen.

  1. Schritt 1: IBAN eingeben

    Im Schritt „Kfz-Steuer“ gibst du nur die IBAN des Kontos an, von dem die Steuer abgebucht werden soll.

  2. Schritt 2: Mandat wird automatisch erstellt

    Wir erstellen das SEPA-Lastschriftmandat für den Zoll aus deinen Angaben – kein Vordruck, kein Ausdrucken, kein Einscannen.

  3. Schritt 3: Digital mit dem Antrag unterschreiben

    Das Mandat liegt deinem Zulassungsantrag bei. Du unterschreibst beides zusammen digital, wir reichen es bei der Zulassungsstelle ein.

Wichtig für die Online-Zulassung: Kontoinhaber und Fahrzeughalter müssen dieselbe Person sein. Elektroautos und andere steuerbefreite Fahrzeuge brauchen kein Mandat.

Auch die Vollmacht für die Einreichung erstellen wir automatisch – mehr zur Vollmacht.

Grundlagen

Was du über das Mandat wissen solltest

Wer bucht ab?

Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer. Abgebucht wird sie vom Zoll (zuständiges Hauptzollamt) mit der Gläubiger-Identifikationsnummer DE09ZZZ00000000001 – nicht von der Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle nimmt das Mandat nur entgegen.

Wann wird abgebucht?

In der Regel jährlich im Voraus. Betrag und Fälligkeit stehen im Steuerbescheid. Ab 500 € Jahressteuer ist halbjährliche Zahlung möglich (3 % Aufschlag), ab 1.000 € auch vierteljährliche (6 % Aufschlag).

Wann brauche ich kein Mandat?

Nur bei steuerbefreiten Fahrzeugen – zum Beispiel Elektroautos im Rahmen der gesetzlichen Befreiung, Fahrzeuge schwerbehinderter Menschen mit Steuerbefreiung oder bestimmte Anhänger.

Konto später ändern

Neue Bankverbindung? Das erledigst du beim Zoll, nicht bei der Zulassungsstelle: im Zoll-Portal unter „SEPA-Mandat ändern“ oder schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt.

Vordruck

Du gehst doch zur Zulassungsstelle?

Dann brauchst du das Mandat auf Papier. Der offizielle Vordruck ist bundesweit derselbe: Formular 032021 der Bundesfinanzverwaltung.

Formular 032021 beim Zoll öffnenOder ohne Termin und ohne Formular: Auto online zulassen

Häufige Fragen

Fragen zum SEPA-Lastschriftmandat

Brauche ich für die Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat?
Ja. Ein Fahrzeug wird nur zugelassen, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer vorliegt (§ 13 Abs. 1 KraftStG). Ausgenommen sind nur steuerbefreite Fahrzeuge, etwa Elektroautos oder Fahrzeuge schwerbehinderter Menschen mit Steuerbefreiung.
Muss ich das SEPA-Mandat selbst ausfüllen, wenn ich online zulasse?
Nein. Bei KfzPortal24 gibst du nur deine IBAN an. Wir erstellen das Mandat automatisch und legen es dir zusammen mit dem Zulassungsantrag zur digitalen Unterschrift vor.
Kann jemand anderes die Kfz-Steuer für mein Auto zahlen?
Grundsätzlich ja: Dann unterschreiben der Kontoinhaber und der Halter das Mandat gemeinsam. Bei der Online-Zulassung über KfzPortal24 muss der Kontoinhaber der Halter sein. Soll später eine andere Person zahlen, erteilt sie dem Zoll ein neues Mandat.
Wie ändere ich das Konto für die Kfz-Steuer?
Nicht bei der Zulassungsstelle, sondern beim Zoll: im Zoll-Portal unter „SEPA-Mandat ändern“ oder schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt mit Kennzeichen, Kraftfahrzeugsteuernummer und neuer IBAN, unterschrieben vom Kontoinhaber. Zahlt künftig eine andere Person, ist ein neues Mandat nötig (Zoll-Portal oder Formular 032021).
Wann wird die Kfz-Steuer abgebucht?
Die Kfz-Steuer wird in der Regel jährlich im Voraus per Lastschrift eingezogen. Betrag und Fälligkeit stehen im Steuerbescheid, den du vom Hauptzollamt bekommst.
Kann ich die Kfz-Steuer in Raten zahlen?
Ab einer Jahressteuer von mehr als 500 € ist halbjährliche Zahlung möglich (3 % Aufschlag), ab mehr als 1.000 € auch vierteljährliche (6 % Aufschlag). Den Wechsel meldest du dem Hauptzollamt vor der nächsten Fälligkeit.
Brauche ich bei einem Elektroauto ein SEPA-Mandat?
Für steuerbefreite Fahrzeuge – dazu zählen Elektroautos im Rahmen der gesetzlichen Befreiung – ist kein Mandat erforderlich. In unserer Online-Zulassung wählst du dafür einfach „Elektrofahrzeug“ aus.