Kfz-Steuer · Zulassung
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Ohne SEPA-Lastschriftmandat keine Zulassung: Die Kfz-Steuer wird vom Zoll per Lastschrift eingezogen, deshalb verlangt die Zulassungsstelle das Mandat bei jeder Zulassung oder Ummeldung. Bei der Online-Zulassung mit KfzPortal24 brauchst du dafür keinen Vordruck – wir erstellen das Mandat aus deiner IBAN, du unterschreibst es digital mit dem Antrag.
Stand: Oktober 2026 · Grundlage: § 13 KraftStG und Informationen des Zolls
Online-Zulassung
So läuft das SEPA-Mandat bei KfzPortal24
Du musst kein Formular suchen, ausfüllen oder mitbringen.
Schritt 1: IBAN eingeben
Im Schritt „Kfz-Steuer“ gibst du nur die IBAN des Kontos an, von dem die Steuer abgebucht werden soll.
Schritt 2: Mandat wird automatisch erstellt
Wir erstellen das SEPA-Lastschriftmandat für den Zoll aus deinen Angaben – kein Vordruck, kein Ausdrucken, kein Einscannen.
Schritt 3: Digital mit dem Antrag unterschreiben
Das Mandat liegt deinem Zulassungsantrag bei. Du unterschreibst beides zusammen digital, wir reichen es bei der Zulassungsstelle ein.
Wichtig für die Online-Zulassung: Kontoinhaber und Fahrzeughalter müssen dieselbe Person sein. Elektroautos und andere steuerbefreite Fahrzeuge brauchen kein Mandat.
Auch die Vollmacht für die Einreichung erstellen wir automatisch – mehr zur Vollmacht.
Grundlagen
Was du über das Mandat wissen solltest
Wer bucht ab?
Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer. Abgebucht wird sie vom Zoll (zuständiges Hauptzollamt) mit der Gläubiger-Identifikationsnummer DE09ZZZ00000000001 – nicht von der Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle nimmt das Mandat nur entgegen.
Wann wird abgebucht?
In der Regel jährlich im Voraus. Betrag und Fälligkeit stehen im Steuerbescheid. Ab 500 € Jahressteuer ist halbjährliche Zahlung möglich (3 % Aufschlag), ab 1.000 € auch vierteljährliche (6 % Aufschlag).
Wann brauche ich kein Mandat?
Nur bei steuerbefreiten Fahrzeugen – zum Beispiel Elektroautos im Rahmen der gesetzlichen Befreiung, Fahrzeuge schwerbehinderter Menschen mit Steuerbefreiung oder bestimmte Anhänger.
Konto später ändern
Neue Bankverbindung? Das erledigst du beim Zoll, nicht bei der Zulassungsstelle: im Zoll-Portal unter „SEPA-Mandat ändern“ oder schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt.
Vordruck
Du gehst doch zur Zulassungsstelle?
Dann brauchst du das Mandat auf Papier. Der offizielle Vordruck ist bundesweit derselbe: Formular 032021 der Bundesfinanzverwaltung.
Häufige Fragen
Fragen zum SEPA-Lastschriftmandat
- Brauche ich für die Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat?
- Ja. Ein Fahrzeug wird nur zugelassen, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer vorliegt (§ 13 Abs. 1 KraftStG). Ausgenommen sind nur steuerbefreite Fahrzeuge, etwa Elektroautos oder Fahrzeuge schwerbehinderter Menschen mit Steuerbefreiung.
- Muss ich das SEPA-Mandat selbst ausfüllen, wenn ich online zulasse?
- Nein. Bei KfzPortal24 gibst du nur deine IBAN an. Wir erstellen das Mandat automatisch und legen es dir zusammen mit dem Zulassungsantrag zur digitalen Unterschrift vor.
- Kann jemand anderes die Kfz-Steuer für mein Auto zahlen?
- Grundsätzlich ja: Dann unterschreiben der Kontoinhaber und der Halter das Mandat gemeinsam. Bei der Online-Zulassung über KfzPortal24 muss der Kontoinhaber der Halter sein. Soll später eine andere Person zahlen, erteilt sie dem Zoll ein neues Mandat.
- Wie ändere ich das Konto für die Kfz-Steuer?
- Nicht bei der Zulassungsstelle, sondern beim Zoll: im Zoll-Portal unter „SEPA-Mandat ändern“ oder schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt mit Kennzeichen, Kraftfahrzeugsteuernummer und neuer IBAN, unterschrieben vom Kontoinhaber. Zahlt künftig eine andere Person, ist ein neues Mandat nötig (Zoll-Portal oder Formular 032021).
- Wann wird die Kfz-Steuer abgebucht?
- Die Kfz-Steuer wird in der Regel jährlich im Voraus per Lastschrift eingezogen. Betrag und Fälligkeit stehen im Steuerbescheid, den du vom Hauptzollamt bekommst.
- Kann ich die Kfz-Steuer in Raten zahlen?
- Ab einer Jahressteuer von mehr als 500 € ist halbjährliche Zahlung möglich (3 % Aufschlag), ab mehr als 1.000 € auch vierteljährliche (6 % Aufschlag). Den Wechsel meldest du dem Hauptzollamt vor der nächsten Fälligkeit.
- Brauche ich bei einem Elektroauto ein SEPA-Mandat?
- Für steuerbefreite Fahrzeuge – dazu zählen Elektroautos im Rahmen der gesetzlichen Befreiung – ist kein Mandat erforderlich. In unserer Online-Zulassung wählst du dafür einfach „Elektrofahrzeug“ aus.