Autoverkauf · Abmeldung

Auto verkaufen und abmelden – in der richtigen Reihenfolge

Solange dein verkauftes Auto auf dich zugelassen ist, bist du der Halter: Bußgelder, Steuer und Versicherung laufen weiter über dich, und den Verkauf musst du der Zulassungsstelle unverzüglich melden. Am sichersten meldest du das Auto selbst ab, bevor du Schlüssel und Papiere übergibst – online geht das rund um die Uhr, bei den meisten Zulassungsstellen in wenigen Minuten.

Stand: Oktober 2026 · Grundlage: § 15 Abs. 5 FZV

Schritt für Schritt

Die richtige Reihenfolge beim Autoverkauf

Erst abmelden, dann übergeben – dann ist die Sache für dich mit der Schlüsselübergabe erledigt.

  1. Kaufvertrag aufsetzen

    Datum und Uhrzeit der Übergabe festhalten, die Daten des Käufers vollständig notieren und vermerken, dass das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird.

  2. Auto selbst abmelden

    Online mit dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und beiden Kennzeichen. Die Abmeldebestätigung kommt per E-Mail – erst dann übergibst du.

  3. Übergabe dokumentieren

    Vor Ort Fotos vom Zustand des Autos, vom Kilometerstand und vom unterschriebenen Kaufvertrag machen.

  4. Papiere und Schlüssel übergeben

    Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Abmeldebestätigung und alle Schlüssel gehen an den Käufer – die Kennzeichen behältst du.

  5. Käufer holt das Auto ab

    Mit Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen oder auf dem Anhänger. Ohne diesen Aufwand geht es, wenn der Käufer das Auto direkt auf sich ummeldet (siehe unten).

Die Alternative

Oder gleich auf den Käufer ummelden

Statt abzumelden kann der Käufer das Auto noch vor der Übergabe online auf sich ummelden. Du sparst dir die Abmeldung, und er fährt direkt los.

Vorher abmeldenDirekt ummelden
Wer kümmert sich?Du meldest abDer Käufer meldet auf sich um
KostenAbmeldung ab 49,90€ für dich – zulassen muss der Käufer danach trotzdemKeine Abmeldung nötig – der Käufer zahlt nur seine Zulassung
Wie fährt der Käufer weg?Mit Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen oder auf dem AnhängerDirekt mit der vorläufigen Zulassungsbestätigung
Wann bist du raus?Mit der AbmeldebestätigungSobald die Ummeldung auf den Käufer erfolgreich war
Was braucht der Käufer?Nichts für die AbmeldungSeinen Ausweis, eine eVB-Nummer und eine IBAN für die Kfz-Steuer

Wichtig: Übergib Schlüssel und Papiere erst, wenn die Ummeldung erfolgreich war und der Käufer seine Zulassungsbestätigung hat – sonst bist du weiter Halter. Die Prüfung des Antrags kann etwas dauern, plane das beim Übergabetermin ein. Zur Online-Ummeldung für den Käufer

Angemeldet übergeben: Das kommt auf dich zu

  • Bußgelder und Strafzettel des Käufers landen erst einmal bei dir.
  • Kfz-Steuer und Versicherung laufen über dich weiter, bis der Käufer ummeldet.
  • Baut der Käufer einen Unfall, ist zunächst deine Versicherung betroffen.
  • Meldet der Käufer nicht um, bleibst du womöglich wochenlang als Halter eingetragen.

Übergibst du trotzdem angemeldet, melde den Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle – mit Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers. Dafür gibt es unsere Muster-Veräußerungsmeldung (PDF). Setze im Kaufvertrag außerdem eine Frist für die Ummeldung und lass dir eine Kopie der neuen Fahrzeugpapiere geben.

Diese Unterlagen bekommt der Käufer

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Abmeldebestätigung, wenn du vorher abgemeldet hast
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Serviceheft und Werkstattrechnungen
  • Kaufvertrag in zwei Exemplaren
  • Alle Schlüssel und Zubehör wie Bordmappe oder Winterreifen

Die Kennzeichen behältst du. Du kannst dasselbe Kennzeichen später für dein nächstes Auto wieder verwenden.

Häufige Fragen

Fragen zum Autoverkauf und zur Abmeldung

Muss ich mein Auto vor dem Verkauf abmelden?
Nein, Pflicht ist es nicht. Übergibst du das Auto angemeldet, musst du den Verkauf aber unverzüglich der Zulassungsstelle melden (§ 15 Abs. 5 FZV) und bleibst Halter, bis der Käufer ummeldet. Am sichersten meldest du das Auto deshalb vor der Übergabe selbst ab.
Wer meldet das Auto beim Verkauf ab – Käufer oder Verkäufer?
Beides ist möglich. Oft meldet der Käufer das Auto um. Solange er das nicht getan hat, bist aber du als Halter eingetragen – mit Steuer, Versicherung und Bußgeldern. Meldest du selbst ab, bist du auf der sicheren Seite.
Was muss ich der Zulassungsstelle melden, wenn ich das Auto angemeldet verkaufe?
Das Kennzeichen, Name, Vorname und vollständige Anschrift des Käufers und die Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat. Die Meldung ist unverzüglich fällig und entfällt nur, wenn der Käufer das Auto bereits umgemeldet hat.
Wie kommt der Käufer mit einem abgemeldeten Auto nach Hause?
Mit einem Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen oder auf einem Anhänger. Einfacher ist es, wenn der Käufer das Auto vor der Abholung online auf sich ummeldet – dann fährt er mit der vorläufigen Zulassungsbestätigung direkt los.
Muss ich abmelden, oder kann der Käufer das Auto direkt ummelden?
Beides geht. Meldet der Käufer das Auto noch vor der Übergabe online auf sich um, sparst du dir die Abmeldung und er braucht kein Kurzzeitkennzeichen. Übergib Schlüssel und Papiere aber erst, wenn die Ummeldung erfolgreich war.
Was passiert mit den Kennzeichen?
Meldest du selbst ab, behältst du die Kennzeichen. Du kannst dasselbe Kennzeichen später wieder verwenden – bei der nächsten Zulassung kommt einfach eine neue Siegelplakette darauf.
Bekomme ich Kfz-Steuer und Versicherung zurück?
Die Zulassungsstelle informiert Zoll und Versicherung automatisch. Zu viel gezahlte Kfz-Steuer erstattet der Zoll, und im Voraus gezahlte Versicherungsbeiträge werden in der Regel anteilig zurückgezahlt.
Was kostet die Online-Abmeldung?
Bei KfzPortal24 ab 49,90 € inklusive MwSt. und aller Gebühren der Zulassungsstelle. Der Betrag wird erst abgebucht, wenn die Abmeldung durch ist.