Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Was du über den Fahrzeugschein unbedingt wissen musst – und warum du ihn bald nicht mehr in Papierform brauchst! Jetzt alles zur Zulassungsbescheinigung Teil I lesen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, vielen noch als Fahrzeugschein bekannt, ist ein unverzichtbares Dokument für Fahrzeughalter. Sie enthält technische Daten des Fahrzeugs und dient als offizieller Nachweis, dass ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil I?
Seit dem Jahr 2005 wurde im Zuge einer EU-weiten Reform der klassische Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt. Ziel war es, die Fahrzeugdokumente innerhalb der EU zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu gestalten.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein blassgrünes Dokument im DIN-A7-Format und ersetzt den früheren Fahrzeugschein. Parallel dazu wurde auch der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Beide Dokumente bilden gemeinsam die vollständige Zulassung eines Fahrzeugs.
Alte Dokumente behalten Gültigkeit
Fahrzeuge, die vor der Umstellung zugelassen wurden, dürfen ihre alten Fahrzeugpapiere weiterhin verwenden. Eine Umtauschpflicht besteht nur, wenn:
- das Fahrzeug umgemeldet wird
- der Fahrzeugschein verloren geht
In diesem Fall müssen beide Dokumente – Teil I und Teil II – gemeinsam ersetzt werden.
Wofür wird der Fahrzeugschein benötigt?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug. Sie dokumentiert außerdem die amtliche Genehmigung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Bei jeder Fahrt muss der Fahrzeugschein im Original mitgeführt werden – eine Kopie ist nicht zulässig.
Das Dokument wird von Behörden und Polizei bei Kontrollen genutzt, um die technischen Daten und die Zulassung des Fahrzeugs zu überprüfen.
Fahrzeugschein: Originalpflicht und digitale Zukunft
Den Fahrzeugschein musst du laut § 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) immer im Original mitführen – eine Kopie reicht nicht aus. Wer dennoch nur eine Kopie dabei hat, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Doch es gibt gute Nachrichten: Der Fahrzeugschein wird bald digital! Mit der neuen i-Kfz-App kannst du ihn künftig bequem auf deinem Smartphone speichern – einfach, sicher und papierlos. So funktioniert die neue i-Kfz-App – alle Infos zur digitalen Zulassungsbescheinigung Teil I
Inhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I
In der Zulassungsbescheinigung Teil I finden sich unter anderem folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Fahrzeughalters
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Hersteller und Typ
- Leistung in kW, Hubraum, Kraftstoffart
- Anzahl Sitzplätze
- Umweltrelevante Daten wie CO₂-Ausstoß
- Zulässiges Gesamtgewicht
- Reifengröße
- Datum der Erstzulassung
- Schlüsselnummern (HSN/TSN)
Diese Informationen sind notwendig für Versicherungen, Zulassungsstellen und bei technischen Kontrollen.
Fazit
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein zentrales Dokument im deutschen Straßenverkehr. Sie ersetzt seit 2005 den Fahrzeugschein und enthält alle relevanten Informationen über ein Fahrzeug. Wichtig: Der Fahrzeugschein muss immer im Original im Fahrzeug mitgeführt werden – eine Kopie reicht nicht aus.
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