Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Bedeutung, Inhalte & was im Verlustfall zu tun ist

Warum der Fahrzeugbrief für die Kfz-Zulassung unverzichtbar ist
Die Zulassungsbescheinigung Teil II, umgangssprachlich weiterhin als Fahrzeugbrief bekannt, ist ein zentrales Dokument im deutschen Zulassungssystem. Gemeinsam mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bildet sie die rechtliche Grundlage für den Betrieb eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Was genau im Fahrzeugbrief steht, wann man ihn braucht – und was passiert, wenn er verloren geht – all das klären wir in diesem Beitrag.
Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil II?
Seit der EU-weiten Reform im Jahr 2005 wurden Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein in Deutschland offiziell in Zulassungsbescheinigung Teil I und II umbenannt. Ziel war es, einheitliche, fälschungssichere Fahrzeugpapiere in der gesamten EU zu etablieren. Alte Fahrzeugbriefe behalten ihre Gültigkeit, ein Austausch ist nur in bestimmten Fällen notwendig, etwa bei Verlust oder Ummeldung.
Welche Informationen enthält der Fahrzeugbrief?
Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält:
- Angaben zum aktuellen und vorherigen Halter (max. 2 Einträge)
- Die Gesamtanzahl der bisherigen Halter
- Wesentliche technische Fahrzeugdaten (z. B. FIN, Hersteller, Typ, Leistung)
- Informationen zur Zulassung und Besitzhistorie
Im Gegensatz zu früheren Fahrzeugbriefen sind die Halterangaben reduziert: Lediglich der aktuelle und der vorherige Halter werden mit Namen genannt. Nach der zweiten Umschreibung muss eine neue Bescheinigung ausgestellt werden.
Wofür wird der Fahrzeugbrief benötigt?
Der Fahrzeugbrief ist zwingend erforderlich bei:
- Zulassung eines Fahrzeugs
- Ummeldung bei Halterwechsel
- Fahrzeugverkauf oder -kauf
- Stilllegung oder Abmeldung
Tipp: Für einen reinen Wohnsitzwechsel mit gleichbleibendem Halter genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Fahrzeugbrief und Eigentumsverhältnisse
Der Fahrzeugbrief gibt nicht automatisch Auskunft über den Eigentümer, sondern dokumentiert den Fahrzeughalter. Bei Leasingfahrzeugen ist z. B. die Leasinggesellschaft Eigentümerin, der Nutzer jedoch Halter.
Wo sollte der Fahrzeugbrief aufbewahrt werden?
Der Fahrzeugbrief sollte niemals im Fahrzeug mitgeführt werden. Im Verlustfall könnte Missbrauch drohen. Stattdessen sollte er sicher gelagert werden – etwa in einem Bankschließfach oder einem privaten Tresor.
Verlust des Fahrzeugbriefs – was tun?
Wenn der Fahrzeugbrief verloren geht oder gestohlen wird:
- Verlust bei der Zulassungsstelle melden
- Die Behörde informiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Der Verlust wird 14 Tage im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht (sog. Aufbietungsverfahren)
- Nach Ablauf der Frist wird ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt
Dauer:
mindestens 6 Wochen
Kosten:
ca. 70 € (inkl. Ersatz für Teil I, da beide Dokumente gemeinsam ausgestellt werden)
Fahrzeugbrief bei Finanzierung oder Leasing
Bei einer Kfz-Finanzierung verbleibt der Fahrzeugbrief in der Regel beim Kreditgeber als Sicherheit. Erst nach vollständiger Rückzahlung wird das Dokument an den Käufer übergeben.
Im Fall eines Leasings verbleibt der Fahrzeugbrief dauerhaft beim Leasinggeber, da dieser rechtlich als Eigentümer des Fahrzeugs gilt.
Fazit: Ohne Fahrzeugbrief kein Zugriff auf das Fahrzeug
Ob Zulassung, Verkauf oder Umschreibung – der Fahrzeugbrief ist ein unverzichtbares Dokument. Er sichert Rechte, dokumentiert Besitzverhältnisse und wird bei fast jedem Vorgang rund ums Fahrzeug benötigt. Wer ihn verliert, muss mit einem mehrwöchigen Verfahren rechnen. Deshalb gilt: Gut aufbewahren und nur bei Bedarf vorlegen.
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