Darf ich mit der vorläufigen Zulassung ins Ausland fahren?
Was mit der vorläufigen Zulassung erlaubt ist – und was unbedingt zu beachten gibt.

Viele fragen sich nach der Online-Zulassung oder -Ummeldung: „Kann ich mit der vorläufigen Zulassung auch ins Ausland fahren?“
Die kurze Antwort: Nein, darfst du nicht.
Was ist die vorläufige Zulassungsbescheinigung?
Wenn du dein Fahrzeug online zulassen lässt (z. B. bei uns), bekommst du zunächst eine vorläufige Zulassungsbescheinigung als PDF.
Die kannst du ausdrucken und ins Auto legen – so darfst du sofort losfahren, auch ohne Siegel oder Papiere.
Das gilt aber nur unter bestimmten Bedingungen:
✅ Damit darfst du fahren:
- Innerhalb Deutschlands
- Für maximal 10 Tage
- Nur mit deinen neuen und exakten Kennzeichen (auch ohne Plakette)
❌ Damit darfst du NICHT:
-
Ins Ausland fahren
(Selbst kurze Abstecher über die Grenze sind nicht erlaubt) -
Ohne Kennzeichen fahren
(Auch wenn du die PDF dabei hast, brauchst du die richtigen Schilder) -
Ohne Ausweis-Verifikation fahren
(Die vorläufige Zulassung ist erst nach erfolgreicher Identitätsprüfung gültig)
Warum ist das so?
Die vorläufige Zulassung ist nur in Deutschland gültig – andere Länder erkennen sie nicht an. An der Grenze könnte es daher Probleme geben, weil:
- Keine Plaketten (HU, Zulassungssiegel) auf dem Schild sind
- Die offiziellen Fahrzeugdokumente fehlen
- Die Polizei im Ausland keine Möglichkeit hat, deine Zulassung zu prüfen
Unser Tipp:
Wenn du ins Ausland fahren willst, warte unbedingt auf die vollständigen Unterlagen.
Sobald du:
- den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- den Fahrzeugbrief (Teil II) (nicht im Auto aufbewahren)
- und die gesiegelten Kennzeichen
hast, kannst du wie gewohnt über die Grenze.
📦 Bei uns bekommst du die vollständigen Unterlagen und Plaketten in der Regel innerhalb weniger Werktage direkt nach Hause geschickt.
Bis dahin: Bitte nur innerhalb Deutschlands fahren!
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